07-02-2014, 07:12 AM
Der § der ATGB mit der Preisbindung ist mehr als Fragwürdig. ZUmal der BGH ja selber in seinem Urteil sagt, dass das Angebot die Nachfrage regelt und (von mir ergänzt) somit den Preis. Es gibt nunmal kein Gesetz, dass die Weitergabe von Tickets zu höheren Preisen unterbindet. Wenn ich bereit bin für ausverkaufte Veranstaltungen einen höheren Preis zu zahlen um trotzdem Teilzunehmen ist das meine Sache, und wenn der Verkäufer auf mein Kaufangebot eingeht ist das seine Sache. Da hat sich ein BH nicht einzumischen.
BH versucht, im Namen BD, eine unzulässige Preisbindung, die im § 6 ATGB mit der Deckelung bei 15% enthalten ist, durchzusetzen. Alle meine Bekannten, und inzwischen auch Rechtsschutzversicherungen, sehen das so und da sind auch Leute des öffentlichen Lebens bei.
Also Füsse stillhalten und abwarten.
BH versucht, im Namen BD, eine unzulässige Preisbindung, die im § 6 ATGB mit der Deckelung bei 15% enthalten ist, durchzusetzen. Alle meine Bekannten, und inzwischen auch Rechtsschutzversicherungen, sehen das so und da sind auch Leute des öffentlichen Lebens bei.
Also Füsse stillhalten und abwarten.
