06-26-2014, 11:03 AM
http://LG Fulda: Ein Irrtum, der zur vor...sen werden
LG Fulda, Urteil vom 09.05.2014, Az. 1 S 19/14 § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 433 BGB
LG Fulda, Urteil vom 09.05.2014, Az. 1 S 19/14 § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 433 BGB
Zitat:Das LG Fulda hat entschieden, dass ein für die berechtigte Beendigung eines eBay-Angebots verantwortlicher Irrtum nachgewiesen werden muss. Die bloße Behauptung eines Irrtums genüge nicht. Vorliegend habe der Verkäufer nicht ausreichend vorgetragen, dass eine von ihm getätigte falsche Angabe tatsächlich versehentlich erfolgt sei. Daher sei der Verkäufer dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
Landgericht Fulda
Urteil.............................................................

