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Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Shopping & Auktionen (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=17) +--- Forum: Nützliche Urteile (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=35) +--- Thema: Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen (/showthread.php?tid=819) |
RE: Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen - Regine12 - 02-19-2013 Hilfeseite Ebay Wie beende ich mein Angebot vorzeitig? http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html Zitat:Grundsatzurteil des BGH Zitat:http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/eb ... ensersatz/ Zitat:LG Bochum: Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion wegen Beschädigung[/b] Zitat:http://www.it-recht-kanzlei.de/abbruch- ... -ware.html Zitat:Ebay-Auktionen: Kauf-Vertrag trotz Abbruch Zitat:OLG Köln: Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage RE: Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen - Krennz - 02-19-2013 Danke Rosi, das ist sehr hilfreich für uns. LG Klaus RE: Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen - Regine12 - 02-22-2013 Urteile aus den Foren. Vielleicht werden noch ein paar mehr eingestellt. Ob Positiv oder Negativ man kann aus beiden was lernen. Zitat:http://viewtopic.php?f=23&t=1103&start=105#p17172 Zitat:http://viewtopic.php?f=23&t=1103&start=90#p17171 Zitat:eBay-Angebote vorzeitig beenden -aber richtig- Zitat:Das man damit nicht durchkommt dürfte wohl klar sein. Zitat:Mindestpreis bei eBay vergessen: Kein Irrtum oder Grund, Auktion abzubrechen RE: Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen - Regine12 - 04-02-2013 40-Euro-Klausel: Zählt der einzelne Artikel oder der Gesamtw Ich denke das könnte interessant sein. 40-Euro-Klausel: Zählt der einzelne Artikel oder der Gesamtwert? Bei der Ausübung des Widerrufsrechtes können dem Verbraucher im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel die Kosten der Rücksendung auferlegt werden. Nicht eindeutig geklärt ist die Frage, ob die Klausel greift, wenn der Verbraucher zwei Artikel zurücksendet, die zusammen 40 EUR übersteigen, jedoch jede für sich unterhalb von 40 Euro liegen. http://www.rechtsteufel.de/40-euro-klau ... gesamtwert Zitat:Das AG Augsburg hat entschieden, dass in diesem Fall der Verbraucher die Rücksendekosten tragen müsse. Ein Verbraucher klagte gegen einen Online-Händler auf Erstattung der Rücksendekosten (AG Augsburg vom 14.12.2012, 17 C 4362/12). Der Kunde hatte eine Hose zum Preis von 29,95 EUR und Schuhe für 12,90 EUR gekauft. Beide Artikel schickte er im Rahmen des Widerrufsrechts zurück. Der Händler vereinbarte wirksam in seiner AGB die Geltung der sogenannten 40-Euro-Klausel. Der Händler erstattete keine Rücksendekosten. Der Kunde klagte. AG Krefeld: Vorzeitige Beendigung eBay-Auktion bei Beschädigung http://www.dr-bahr.com/news/vorzeitige- ... igung.html Zitat:Wird der Gegenstand einer eBay-Auktion während der Versteigerung beschädigt, kann der Verkäufer von seinem Verkaufsangebot zurücktreten (AG Krefeld, Urt. v. 07.06.2013 - Az.: 5 C 352/12). Ebenfall im Link zu finden ------ Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: 16.01.13LG Bochum: Bei Beschädigung des Artikels darf eBay-Auktion vorzeitig beendet werden 28.12.12AG Bremen: Anfechtbarkeit einer eBay-Auktion 29.06.12LG Bonn: Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion bei Sachmangel 30.05.12LG Berlin: Anfechtungserklärung eines eBay-Verkaufs muss hinreichend deutlich erfolgen 21.08.11BGH: Bei Diebstahl des Artikels darf eBay-Auktion vorzeitig beendet werden RE: Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen - Regine12 - 01-28-2014 Re: 40-Euro-Klausel: Zählt der einzelne Artikel oder der Ges Die zurückgezogene eBay-Auktion Bericht mit Urteil des Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Januar 2014 – VIII ZR 63/13 - See more at: http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die ... mcPda.dpuf RE: Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen - Krennz - 02-19-2014 Interessant auch das Urteil des OLG Hamm. Das hier davon ausgeht, dass der BGH in seinem Urteil von 2011 besonders auf die AGB und die Hilfeseiten von Ebay hinwies und die dortigen angegebenen Abbruchgründe voll anerkannt. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm ... 31104.html Zitat:Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - VIII ZR 305/10 - steht ein über die Einstellung bei X abgegebenes Angebot unter dem Vorbehalt, dass kein Widerrufsgrund nach den X-Bedingungen gegeben ist. Nach den X-Bedingungen kann ein Angebot zurückgezogen werden, wenn - was hier allein in Betracht kommt - dem Anbieter bei der Einstellung des Angebots ein Fehler unterlaufen ist, wozu nach den vom Beklagten überreichten Erläuterungen seitens X [Roter Anlagehefter, B2] auch ein Fehler bei der Angabe des Mindestpreises gehört. Entgegen der Auffassung des Klägers bedarf es im Falle des Vorliegens eines Widerrufsgrundes nach den X-Bedingungen - auch im Falle eines Irrtums, so ein solcher hier vorliegen sollte - keiner gesonderten Anfechtung. Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung erkannt, dass die erläuternden Hinweise von X zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Recht zur vorzeitigen Angebotsbeendigung besteht, von Bedeutung sind. Die Verweisung des § 10 AGB X - die AGB sind im Internet abrufbar, aktuell § 10 Nr. 1. AGB - auf eine „gesetzliche“ Berechtigung hat er nicht im engen Sinne einer Verweisung nur auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen verstanden. Das gilt für den Widerrufsgrund Verlust des Verkaufsgegenstandes, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Grunde lag, und für den Widerrufsgrund Fehler beim Eingeben des Mindestpreises gleichermaßen. aus Originalurteil TZ 26 (mit X ist ebay gemeint) RE: Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen - Krennz - 02-19-2014 Der BGH bestätigt nochmals seine Rechtsprechung in einem neuen Urteil http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 3&nr=66555 RE: Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen - Regine12 - 06-26-2014 http://LG Fulda: Ein Irrtum, der zur vorzeitigen Beendigung eines eBay-Angebots berechtigt, muss nachgewiesen werden LG Fulda, Urteil vom 09.05.2014, Az. 1 S 19/14 § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 433 BGB Zitat:Das LG Fulda hat entschieden, dass ein für die berechtigte Beendigung eines eBay-Angebots verantwortlicher Irrtum nachgewiesen werden muss. Die bloße Behauptung eines Irrtums genüge nicht. Vorliegend habe der Verkäufer nicht ausreichend vorgetragen, dass eine von ihm getätigte falsche Angabe tatsächlich versehentlich erfolgt sei. Daher sei der Verkäufer dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung: |