06-20-2014, 04:59 PM
Ob der § der ATGB mit der Preisdeckelung überhaupt zulässig ist, muss ich bezweifeln (nicht nur ich) Ausserdem hat der BGH entschieden, dass Privatverkäufer in Situationen wo sie ausnahmsweise verkaufen müssen nach Angebot und Nachfrage verkaufen können.(O-Ton: Das Angebot regelt die Nachfrage)
Und wie ich oben schon mal sagte, die wollen nur noch n bischen Druck machen um noch etwas Kohle abzuschöpfen.. Dazu sollten sie am besten in eine noch aktive Zeche und die Kohlenwäsche gehen. Dort wird/wurde Kohle abgeschöpft.
Und wie ich oben schon mal sagte, die wollen nur noch n bischen Druck machen um noch etwas Kohle abzuschöpfen.. Dazu sollten sie am besten in eine noch aktive Zeche und die Kohlenwäsche gehen. Dort wird/wurde Kohle abgeschöpft.
