06-19-2014, 08:01 AM
OK, da bin ich mit einverstanden. DK Inhaber müssen da echt abwägen was besser ist.
Evtl. auch mal ne ATGB-Kontrollklage loslassen, denn u.E.(Freunde und ich) verstösst der § ATGB mit der Höchstpreisbindung gegen deutsches und europäisches Recht.
Evtl. auch mal ne ATGB-Kontrollklage loslassen, denn u.E.(Freunde und ich) verstösst der § ATGB mit der Höchstpreisbindung gegen deutsches und europäisches Recht.
