06-06-2014, 05:03 PM
Schleichbezug um mit tickets Gewinne zu erzielebn wjird vom BGH in seinem Urteil ja bestraft.
AAber, es wird ausdrücklich erlaubt, dass Privatanbieter, die aus irgendwelchen Gründen an der Teilnahme des gebuchten Spiels verhindert sind ihre Karten verkaufen dürfen und dass es dabei kein Gesetz gibt, was eine Preisbindung rechtrfertigt. Also sind die 15% Preisdeckelund auch nicht rechtens. Das wissen auch die Vereine, v ersuchen aber damit Druck zu machen, damit keiner mehr Karten z.b. über ibaäh verkauft.
Wie war das mit der Schadensbegrenzung?
BH Ihr seid nur noch armselig.
Wenn ihr KOhle braucht, sagt mir bescheid, Ihr könnt Tonnen von mir bekommen. Braunkohle höchster Qualität.
AAber, es wird ausdrücklich erlaubt, dass Privatanbieter, die aus irgendwelchen Gründen an der Teilnahme des gebuchten Spiels verhindert sind ihre Karten verkaufen dürfen und dass es dabei kein Gesetz gibt, was eine Preisbindung rechtrfertigt. Also sind die 15% Preisdeckelund auch nicht rechtens. Das wissen auch die Vereine, v ersuchen aber damit Druck zu machen, damit keiner mehr Karten z.b. über ibaäh verkauft.
Wie war das mit der Schadensbegrenzung?
BH Ihr seid nur noch armselig.
Wenn ihr KOhle braucht, sagt mir bescheid, Ihr könnt Tonnen von mir bekommen. Braunkohle höchster Qualität.
