06-04-2014, 07:41 AM
@[USER=20141]heisenberg[/USER]
Bei dir sieht es schon eher nach Gewerbe, als nach reinem Privatverkäufer aus.
So wie ich das sehe hast Du "Schleichbezug" begangen um Gewinn zu erzielen, und das stellt der BGH in seinem Urteil unter Strafe.
Bei dir sieht es schon eher nach Gewerbe, als nach reinem Privatverkäufer aus.
So wie ich das sehe hast Du "Schleichbezug" begangen um Gewinn zu erzielen, und das stellt der BGH in seinem Urteil unter Strafe.
