06-02-2014, 06:31 AM
Das was die mir schreiben interessiert mich nicht
Ich habe die Grundsatzentscheudung des BGH I ZR 74/06 in dem es heisst, dss ein reiner Privatrverkauf aus Verhinderungsgründen zulässig ist und es in Deutschland keine Gesetzte gibt, die eine Ticketpreisbindung bejahen, geschweige denn zulassen.
Ich schicke denen eine Mail(drucke ich mir aus), inder ich mich auf das BGH-Urteil beziehe und auf die §§ 307, 807 ff BGB verweise. Kleine Inhaberpapiere sind frei handel- und übertragbar. Die ATGB von BD würde in einigen Punkten einer Kontrollklage nicht standhalten.
Ich habe die Grundsatzentscheudung des BGH I ZR 74/06 in dem es heisst, dss ein reiner Privatrverkauf aus Verhinderungsgründen zulässig ist und es in Deutschland keine Gesetzte gibt, die eine Ticketpreisbindung bejahen, geschweige denn zulassen.
Ich schicke denen eine Mail(drucke ich mir aus), inder ich mich auf das BGH-Urteil beziehe und auf die §§ 307, 807 ff BGB verweise. Kleine Inhaberpapiere sind frei handel- und übertragbar. Die ATGB von BD würde in einigen Punkten einer Kontrollklage nicht standhalten.
