05-30-2014, 05:40 PM
AG Göppingen: Forderung von top-of-software.de besteht nicht
Zitat:Veröffentlicht am http://30. Mai 2014 von http://Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.
Das Amtsgericht in Göppingen hat ganz aktuell entschieden (http://Urteil v. 22.05.2014, Az.: 16 C 573/14), dass eine Forderung seitens der Betreiber der Internetplattform top-of-software.de
aus einem möglichen Vertrag (aus abgetretenem Recht) tatsächlich nicht besteht. Die Firma, die vorliegend die Zahlung für die Betreiber geltend machen wollte, unterlag demnach nun vor Gericht. Die Verbraucherzentrale warnt
http://an verschiedenen Stellen
seit geraumer Zeit vor Zahlungsaufforderungen der Betreiber und mit ihr verbundenen Unternehmen................................................................

