05-27-2014, 08:01 PM
Es gibt ein probates Mittel um dem Spuk ein Ende zu bereiten.
Die Anfechtung nach § 119 Irrtum 120 falscher Übermittlung und 123 Täuschung, sowie 142 BGB Anfechtung bekannt.
Da müssen die mir erstmal nachweisen, dass die mir einen rechtsgültigen Vertrag angedreht haben, obvwahl ich das bestreite (anfechte)
Die Anfechtung nach § 119 Irrtum 120 falscher Übermittlung und 123 Täuschung, sowie 142 BGB Anfechtung bekannt.
Da müssen die mir erstmal nachweisen, dass die mir einen rechtsgültigen Vertrag angedreht haben, obvwahl ich das bestreite (anfechte)
