05-21-2014, 12:24 PM
Da die Forderungen aus 2009 und 2010 sind, sind die inzwischen verjährt.
Ich kann deshalb der Tropmi folgendes mitteilen:
Ich kann deshalb der Tropmi folgendes mitteilen:
Zitat:Da ihre Forderung spätestens am 31.12.2013 verjährt war, erkläre ich hiermit die Einrede der Verjährung nach §214.1 BGB und verweigere jegliche Zahlung.
