05-21-2014, 11:15 AM
Mir stellt sich da die Frage, ob hier überhaupt ATGB des Vereins zur Geltung kommen. Denn Verkäufer ist die Eventim und für diese Verkäufe ist m.E. deren AGB zuständig.
Habe mir mal die Eventim AGB durchgelesen. Die binden die ATGB bzw. AGB der Vereine und Veranstalter in ihre AGB ein. Da ist m.E. leider nichts bezüglich ungültige ATGB zu machen.
Habe mir mal die Eventim AGB durchgelesen. Die binden die ATGB bzw. AGB der Vereine und Veranstalter in ihre AGB ein. Da ist m.E. leider nichts bezüglich ungültige ATGB zu machen.
