05-20-2014, 08:19 AM
Nein, steht dort nicht.
Das steht hier:
3. Vertragsstrafe und weitere Sanktionen
Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und
rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, behält sich unsere Mandantin zudem
ausdrücklich vor, eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 13.1 und 13.2 ATGB bis zu einer Höhe
von 2.500,00 EUR oder weitere Sanktionen nach Ziffer 10.4 ATGB zu verhängen. Dort heißt
es wörtlich:
Das steht hier:
3. Vertragsstrafe und weitere Sanktionen
Sofern die vorgenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und
rechtswirksam unterzeichnet zurückgereicht wird, behält sich unsere Mandantin zudem
ausdrücklich vor, eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 13.1 und 13.2 ATGB bis zu einer Höhe
von 2.500,00 EUR oder weitere Sanktionen nach Ziffer 10.4 ATGB zu verhängen. Dort heißt
es wörtlich:

