05-18-2014, 09:15 PM
Wenn ich echtter Fan bin dann nehme ich natürlich das Angebot an uind buche für das nächste Jahr meine Dauerkarte.
BH haue ich dann um die Ohren, dass der BGH in seinem Ureteil i ZR 74/06 festgestellt hat, dass ein reiner Privatverkauf erlaubt ist un d nuicht Sanktionen unterliegt. Im Gegenteil, ich kann jederzeit eine ATGB-Kontrollklage beim für mich zuständigen Amntsgericht beantragen.
BH haue ich dann um die Ohren, dass der BGH in seinem Ureteil i ZR 74/06 festgestellt hat, dass ein reiner Privatverkauf erlaubt ist un d nuicht Sanktionen unterliegt. Im Gegenteil, ich kann jederzeit eine ATGB-Kontrollklage beim für mich zuständigen Amntsgericht beantragen.
