05-18-2014, 07:46 AM
Warum hast Du die Karten angeboten?
Ich schreibe BH, dass ich die Karten nicht verkauft habe, die Vorwürfe dementsprechend haltlos sind und sie sich die Toilette mit der UE tapezieren dürfen. Der BGH hat in seinem Urteil I ZR 74/06 eindeutig gesagt, dass Privatleute ihre Tickets bei persönlicher Verhinderung verkaufen dürfen, egal zu welchem Preis und wo. Notfalls reiche ich eine ATGB - Kontrollklage beim für mich zuständigen Amtsgericht ein. Besonders dann, wenn ich für die nächste Saison vom Kartenkauf ausgeschlossen werde.
Ich schreibe BH, dass ich die Karten nicht verkauft habe, die Vorwürfe dementsprechend haltlos sind und sie sich die Toilette mit der UE tapezieren dürfen. Der BGH hat in seinem Urteil I ZR 74/06 eindeutig gesagt, dass Privatleute ihre Tickets bei persönlicher Verhinderung verkaufen dürfen, egal zu welchem Preis und wo. Notfalls reiche ich eine ATGB - Kontrollklage beim für mich zuständigen Amtsgericht ein. Besonders dann, wenn ich für die nächste Saison vom Kartenkauf ausgeschlossen werde.
