05-16-2014, 02:16 PM
@[USER=20124]Ron[/USER] Richtig.
Ich teile BH mit, dass die von mir verkaufte Karte aus einem Einkauf bei ibäh stammte und auch dort wieder verkauft wurde. Ich wurde weder auf die ATGB noch auf etwas anderes vom ursprünglichen Verkäufer hingewiesen, somit bin ich nicht daran gebunden und kann die Karte, lt BGH-Urteil, frei weiterverkaufen. Zumal Derjenige, für den die Karte gedacht war aus persönlichen Gründen dem Spiel nicht zuuschauen kann.
Ich teile BH mit, dass die von mir verkaufte Karte aus einem Einkauf bei ibäh stammte und auch dort wieder verkauft wurde. Ich wurde weder auf die ATGB noch auf etwas anderes vom ursprünglichen Verkäufer hingewiesen, somit bin ich nicht daran gebunden und kann die Karte, lt BGH-Urteil, frei weiterverkaufen. Zumal Derjenige, für den die Karte gedacht war aus persönlichen Gründen dem Spiel nicht zuuschauen kann.
