05-16-2014, 11:35 AM
Bei E..y hatte ich zwei Tickets für Mitreisende für das DFB Pokalfinale gekauft. Eine der Karten habe ich mit Verlust wieder bei E..y verkauft (Mitreisender ist abgesprungen). Die Abmahnung habe ich Mittwoch erhalten, man fordert 500 €.
Ich habe der Abmahnung widersprochen und auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 vom 11.09.2008 verwiesen, den privaten Kaufbeleg der Karten von E..y beigelegt, darauf verwiesen, daß der Verkäufer mich nicht auf die AGB's verpflichtet hat und gesagt, daß Privatverkäufe privat erworbener Tickets eben zulässig seien.
Von B.. M.. habe ich separat eine Karte zugeteilt bekommen, die ich Samstag nutze und nach dem Spiel natürlich gut aufhebe, so daß ich nachweisen kann, daß ich sie eben nicht verkauft habe.
Ich hoffe, daß die Sache damit ausgestanden ist.
Ich habe der Abmahnung widersprochen und auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 vom 11.09.2008 verwiesen, den privaten Kaufbeleg der Karten von E..y beigelegt, darauf verwiesen, daß der Verkäufer mich nicht auf die AGB's verpflichtet hat und gesagt, daß Privatverkäufe privat erworbener Tickets eben zulässig seien.
Von B.. M.. habe ich separat eine Karte zugeteilt bekommen, die ich Samstag nutze und nach dem Spiel natürlich gut aufhebe, so daß ich nachweisen kann, daß ich sie eben nicht verkauft habe.
Ich hoffe, daß die Sache damit ausgestanden ist.

