05-16-2014, 07:48 AM
Krennz, post: 20147, member: 16 schrieb:Er hjat evtl. den Namwn B.......a D.........d verwendet, der ist Markenrechtlich geschützt.Nur die Bildmarke ist geschützt. Außerdem gehört es zur Beschreibung der Eintrittskarten.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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