05-16-2014, 06:44 AM
@[USER=20122]jimpi1310[/USER]
Da ich keine UrHG oder Markenrechtlich geschützte Logos, Stadionpläne etc. verwendet habe reicht ein Schreiben, indem ich darlege, warum ich die Karte/n weiterverkaufen musste/durfte und ich berufe mich auf das BGH-Urteil und die von mir hier zitierten Passagen aus dem Urteil.Ich gebe weder eine modUE ab, noch zahle ich.
@[USER=20126]Tonci333[/USER]
Für mich gilt das gleiche wie für jimpi
Für Beide:
Ich drohe mit einer AGB-Kontrollklage mit der ich klären lasse, ob die ATGB dem Urteil des BGH und dem Preisbindungsverbot entspricht. Denn die Preisdeckelung für kleine Inhaberpapiere gibt es in der BRD nicht.
Da ich keine UrHG oder Markenrechtlich geschützte Logos, Stadionpläne etc. verwendet habe reicht ein Schreiben, indem ich darlege, warum ich die Karte/n weiterverkaufen musste/durfte und ich berufe mich auf das BGH-Urteil und die von mir hier zitierten Passagen aus dem Urteil.Ich gebe weder eine modUE ab, noch zahle ich.
@[USER=20126]Tonci333[/USER]
Für mich gilt das gleiche wie für jimpi
Für Beide:
Ich drohe mit einer AGB-Kontrollklage mit der ich klären lasse, ob die ATGB dem Urteil des BGH und dem Preisbindungsverbot entspricht. Denn die Preisdeckelung für kleine Inhaberpapiere gibt es in der BRD nicht.
