05-15-2014, 12:07 PM
paul197070, post: 20122, member: 20097 schrieb:Jemand aus dem Forum hat mich per Private Unterhaltung angeschrieben.
Er hat auch eine Abmahnung von B&H erhalten.
Sein Anwalt (Internetrecht) meint, dass er auch trotz ModUE das geforderte Geld bezahlen muss.
Möchte mal Eure Meinnung dazu hören.
Unterlassung und Schadenersatz sind strikt voneinander getrennt. Gebe ich eine Unterlassung ab, kann ich auf Schadenersatz verklagt werden und umgekehrt. Aber der geforderte Betrag ist bezogen auf einen Schaden der exorbitant hoch ist. Ein Gericht legt diesen bei einer Klage neu fest, und zwar auf einen realen Wert. Dort komme ich meistens um einiges günstiger weg als wenn ich die pauschale bezahle. Ich zahle also vorerst nicht und warte auf die Klage von BH. Wenn keine kommt, auch gut.
Unterschreibe ich hingegen die vorgefertigte UE von BH, dann verpflichte ich mich zur Zahlung der Forderung. Deswegen niemals die UE unterschreiben.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).

