05-13-2014, 12:21 PM
daniel.m, post: 20083, member: 20118 schrieb:Hallo zusammen...bei über 51 Seiten stelle ich einfach meine Frage,Rechtsverletzung gemäss ATGB DFB
Ich hatte per Email die BEstätigung erhalten das ich 2 Karten für das DFB Pokalfinale bekommen würde, und müsse nur noch überweisen. Ich regte eine TErminüberweisung an, und stellte aber 2 Tage später fest das ich an dem Wochenende garnicht nach Berlin kann.
Gut also ohne grossartig nachzudenken stellte ich die Tickets bei ebay rein. Darauf hin ca 2-3 Std später sagte mir ein BEkannter das das nicht erlaubt sei....Trotz Angeboten die schon abgegeben wurden, und welche ich dann stornierte, zog ich das Angebot zurück und löschte es auch. Also hatte ich die Karten definitiv nicht verkauft. 2 Tage später erhielt ich dann die Email das die Karten storniert wurden und das ich ein Schreiben der REchtsanwälte bekommen würde. Dieses erhielt ich auch
Folgendes wird zur Last gelegt
Rechtsverletzung gemäss ATGB BVB
Auktion wurde nicht als "Sofort Kauf" angeboten/beendet
Der Verkaufspreis lag über 15% des Originalticketpreises ( was ja nicht stimmt, nur das aktuelle Angebot lag höher....die Auktion ist ja von mir mit 0 Euro beendet worden, also hat keiner Verkauf stattgefunden)
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Rechtsverletzung gemäss ATGB DFB
Das Ticket wurde bei Auktionen (ibäh) zum Kauf angeboten
Der VErkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises
Also können sie mir ja nur zu lasten legen das ich die Karten angeboten habe, und nicht das ich zu verkauft habe. Logo netc habe ich ja nicht genutzt
Was kann ich eurer Meinung nach tun?
Danke schonmal für eure Antworten
BH ist vermutlich nicht vom DFB bevollmächtigt worden deren Ansprüche durchzusetzen, daher würde ich erstmal alle Punkte unter "Rechtsverletzung gemäss ATGB DFB" ignorieren.
Ich setze daher ein Schreiben auf und erkläre dass das Angebot von mir selbst beendet wurde und es keinen Käufer gab. Des Weiteren erkläre ich das es mir aus zeitlichen Gründen nicht möglich war an der Veranstaltung teilzunehmen. Demnach bin ich nach BGH Urteil mit Aktenzeichen AZ ... (siehe oben) geschützt und darf die Eintrittskarten verkaufen. Eine Unterlassungserklärung unterschreibe ich nicht, Geld zahle ich auch keines.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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