05-11-2014, 10:52 AM
Wollte mal nachhören ob das u.g genannte schreiben meinerseits reichen sollte???
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 hin. Darüber hinaus, dass selbst das BGH eine Preisbindung für Tickets nicht bejaht. Ich bitte Sie von weiteren Schreiben abzusehen, da ich es mir ansonsten vorbehalte meinerseits eine AGB-Kontrollklage bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 hin. Darüber hinaus, dass selbst das BGH eine Preisbindung für Tickets nicht bejaht. Ich bitte Sie von weiteren Schreiben abzusehen, da ich es mir ansonsten vorbehalte meinerseits eine AGB-Kontrollklage bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen

