05-10-2014, 03:42 PM
I ch weise einfach nur auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 hin und weise darüber hinaus BH darauf hin, dass selbst der BGH eine Preisbindung für 'Tickets nicht bejaht,
Es gibt in Deutschland keine Preisbindung für Tickets, egal wofür.
Sollten die mir weitere Schwierigkeiten machen werde ich eine Kontrollklage beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Damit dürfte BH klar sein, dass sie in Deinem Fall mit Kohlen gehandelt haben.
Es gibt in Deutschland keine Preisbindung für Tickets, egal wofür.
Sollten die mir weitere Schwierigkeiten machen werde ich eine Kontrollklage beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Damit dürfte BH klar sein, dass sie in Deinem Fall mit Kohlen gehandelt haben.
