05-08-2014, 07:39 PM
Vorgeworfen wird mir:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten wurden
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Hatte die Auktion abgebrochen, da ein Freund die Karte nehmen konnte.
Handelt sich um Eintracht Braunschweig.
Habe folgendes Schreiben aufgesetzt und wollte nun Fragen ob das so okay ist.
Wegen des Verkaufs berufe ich mich auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 wonach ich den ATGB nicht unterliege, da der ursprüngliche Käufer bei Weiterverkauf mich nicht auf die ATGB hingewiesen hat und ich somit, lt. Urteil, nicht an die ATGB gebunden bin. Darüber hinaus konnte ich aus persönlichen Gründen nicht zum Spiel gehen und habe die Auktion selber abgebrochen, da die Karte von einem Freund genutzt werden konnte, somit fand kein Verkauf statt. Und laut BGH-Urteil I ZR 74/06 wäre es mir gestattet als Privatperson eine Karte bei Ebay zu verkaufen.
Dazu noch eine Mod UE aufgesetzt wegen des Vereinslogos.
Mit freundlichen Grüßen
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten wurden
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Hatte die Auktion abgebrochen, da ein Freund die Karte nehmen konnte.
Handelt sich um Eintracht Braunschweig.
Habe folgendes Schreiben aufgesetzt und wollte nun Fragen ob das so okay ist.
Wegen des Verkaufs berufe ich mich auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 wonach ich den ATGB nicht unterliege, da der ursprüngliche Käufer bei Weiterverkauf mich nicht auf die ATGB hingewiesen hat und ich somit, lt. Urteil, nicht an die ATGB gebunden bin. Darüber hinaus konnte ich aus persönlichen Gründen nicht zum Spiel gehen und habe die Auktion selber abgebrochen, da die Karte von einem Freund genutzt werden konnte, somit fand kein Verkauf statt. Und laut BGH-Urteil I ZR 74/06 wäre es mir gestattet als Privatperson eine Karte bei Ebay zu verkaufen.
Dazu noch eine Mod UE aufgesetzt wegen des Vereinslogos.
Mit freundlichen Grüßen

