05-08-2014, 02:11 PM
paul197070, post: 20049, member: 20097 schrieb:Also, das der Account auf jeden Fall gesperrt wird, steht nicht drin. EB behält sich "Sanktiontionen" laut ATGB vor.
Noch etwas steht hier in der Abmahnung:
"Zudem steht unserer Mandantin Ihnen gegenüber ein Auskunftsrecht zu. Sie sind
verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu
welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch Sie veräußert
wurden."
Das ist doch quatsch, oder?
Steht das in der Abmahnung oder in der beigefügten UE? Bei BD stand das zu Beginn der Welle zumindest in der UE.
Genannte Daten würde ich ausschließlich nach einem Gerichtsbeschluss herausgeben.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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