05-08-2014, 11:15 AM
Jetzt habe ich auch Post bekommen von BH, weil ich zwei Tickets über ibäh verkauft habe. Habe in der Auktion leider das Logo von Eintracht benutzt.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Ich würde diese ModUE zurückschicken per Einschreiben:
Mein Name / Anschrift
Vorab per eMail: info@becker-haumann.de
An:
BECKER HAUMANN PartG
Rechtsanwälte
Kaiserstr. 21-23
44135 Dortmund
Ihr Zeichen Datum
Aktenzeichen: XXXX/XX 08.05.14
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
Mein Name / Anschrift
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma
Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA, vertreten durch ihren Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt, Hamburger Straße 210, 38112 Braunschweig
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt –
dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Wäre das so okay oder fehlt das etwas wegen Ticketverkauf / 10% über Verkaufspreis / Ebay öffentlich angeboten??
Danke Euch schon mal, Ihr macht einen tollen Job.
Nachtrag:
Oh das schein wohl neu zu sein.
Ist das nur Einschüchterung??
In Brief von BH heisst es:
Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden
Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle
von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen
werden.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden
• Ein Preisaufschlag von über 10% ist unzulässig
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Ich würde diese ModUE zurückschicken per Einschreiben:
Mein Name / Anschrift
Vorab per eMail: info@becker-haumann.de
An:
BECKER HAUMANN PartG
Rechtsanwälte
Kaiserstr. 21-23
44135 Dortmund
Ihr Zeichen Datum
Aktenzeichen: XXXX/XX 08.05.14
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich,
Mein Name / Anschrift
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber der Firma
Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA, vertreten durch ihren Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt, Hamburger Straße 210, 38112 Braunschweig
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt –
dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Wäre das so okay oder fehlt das etwas wegen Ticketverkauf / 10% über Verkaufspreis / Ebay öffentlich angeboten??
Danke Euch schon mal, Ihr macht einen tollen Job.
Nachtrag:
Oh das schein wohl neu zu sein.
Ist das nur Einschüchterung??
In Brief von BH heisst es:
Sofern Sie beabsichtigen, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
abzugeben, wird darauf hingewiesen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden
Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle
von Modifizierungen tragen Sie das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen
werden.

