05-05-2014, 12:43 PM
Commander1979, post: 20005, member: 20104 schrieb:Die Frage ist eben ob das Anschreiben reicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter hat mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt die Eintrittskarte für das Fußballspiel Eintracht Braunschweig - Hannover 96, welche sie von mir geschenkt bekommen hat, bei eBay zu verkaufen. Über die ATGB habe ich sie nicht hingewiesen. Da sie aus gesundheitlichen Gründen das Spiel nicht besuchen konnte, wie vom BGH-Urteil gedeckt, wurde die Karte über die Internetplattform privat verkauft.
Im übrigen weist der BGH ain seinem Urteil darauf hin, dass es keine Preisbindung für Tickets, jedweder Art, gibt.
ODER: Ob ich danach vielleicht noch mehr Ärger (oder bezahlen) gibt!?!?
Ganz stupide ausgedrückt (nicht falsch verstehen): Aber DU hast da nix zu melden. Deine Mutter wurde abgemahnt, deine Mutter muss auf die Abmahnung reagieren. Deine Mutter muss die modUE sowie das Begleitschreiben in der Ich-Form verfassen. Nochmals: DU kannst nichts machen. Ich hoffe das ist angekommen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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