05-05-2014, 12:40 PM
Die Frage ist eben ob das Anschreiben reicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter hat mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Sie bekam die Karte von mir geschenkt. Da sie gesundheitlich verhindert war hat sie die Eintrittskarte für das Fußballspiel Eintracht Braunschweig - Hannover 96, bei eBay zu verkauft.. Über die ATGB habe ich sie nicht hingewiesen. Wie vom BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt, wurde die Karte über die Internetplattform privat verkauft.
Im übrigen weist der BGH in seinem Urteil darauf hin, dass es keine Preisbindung für Tickets, jedweder Art, gibt.
ODER: Ob ich danach vielleicht noch mehr Ärger (oder bezahlen) gibt!?!?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter hat mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Sie bekam die Karte von mir geschenkt. Da sie gesundheitlich verhindert war hat sie die Eintrittskarte für das Fußballspiel Eintracht Braunschweig - Hannover 96, bei eBay zu verkauft.. Über die ATGB habe ich sie nicht hingewiesen. Wie vom BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt, wurde die Karte über die Internetplattform privat verkauft.
Im übrigen weist der BGH in seinem Urteil darauf hin, dass es keine Preisbindung für Tickets, jedweder Art, gibt.
ODER: Ob ich danach vielleicht noch mehr Ärger (oder bezahlen) gibt!?!?

