05-03-2014, 05:56 AM
Da ist jetzt also auch schon ein selbsternanter Auktionswächter unterwegs.
Dem würde ich mitteilen, dass es lt. BGH Urteil I ZR 74/06 für Tickets Keine Preisbindung gibt und ich die als Privatmann ausnahmsweise verkaufen darf weil ich verhindert bin Der BGH sagt selbst "Das Angebot regelt die Nachfrage"
BD sagt selber in einem Schreiben, dass sie keine Handhabe gegen Privatpersonen haben, die Urteilsgemäss gehandelt haben. Sie können allerdings wegen Vertragsfreiheit den Verkäufer vom Bezug weiterer -Tickets für eine bestimmte Zeit ausschliessen. Aber wozu hat man ggf. Freunde? Das Einzige was BD abmahnen kann ist die Benutzung von Markenrechtlich und Urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie Logo, Schriftzug, Stadionplan, Bilder aus dem Stadion.
Ansonsten warte ich ab, was und ob was kommt.
Dem würde ich mitteilen, dass es lt. BGH Urteil I ZR 74/06 für Tickets Keine Preisbindung gibt und ich die als Privatmann ausnahmsweise verkaufen darf weil ich verhindert bin Der BGH sagt selbst "Das Angebot regelt die Nachfrage"
BD sagt selber in einem Schreiben, dass sie keine Handhabe gegen Privatpersonen haben, die Urteilsgemäss gehandelt haben. Sie können allerdings wegen Vertragsfreiheit den Verkäufer vom Bezug weiterer -Tickets für eine bestimmte Zeit ausschliessen. Aber wozu hat man ggf. Freunde? Das Einzige was BD abmahnen kann ist die Benutzung von Markenrechtlich und Urheberrechtlich geschützten Inhalten, wie Logo, Schriftzug, Stadionplan, Bilder aus dem Stadion.
Ansonsten warte ich ab, was und ob was kommt.
