05-01-2014, 10:59 PM
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Briefe immer besser werden. Anscheinend haben einige mal die Vollmacht sehen wollen... jetzt steht drin:
"Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Vorlage einer Originalvollmacht entbehrlich ist (BGH Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, § 97a, Rn. 11)"
Aha... das hat doch ein Geschmäckle... wissen die Vereine darüber bescheid?
Viele Grüße!
"Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Vorlage einer Originalvollmacht entbehrlich ist (BGH Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 140/08; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, § 97a, Rn. 11)"
Aha... das hat doch ein Geschmäckle... wissen die Vereine darüber bescheid?
Viele Grüße!

