05-01-2014, 08:40 AM
Ich als Staatsanwalt hätte beide Verfahren durchgezogen.
Wenn U im ersten Verfahren eine Strafe von 1 Jahr 6 Monate zur Bewähjrung bnekommt und im 2. Verfahren eine Strafe von 1 Jahr 8 Monaten, würde ich daraus eune Gesamtstrafe von 2 Jahren 6 Monate ohjne Bewährung machen und U ist seine Lizenz los.
Wenn U im ersten Verfahren eine Strafe von 1 Jahr 6 Monate zur Bewähjrung bnekommt und im 2. Verfahren eine Strafe von 1 Jahr 8 Monaten, würde ich daraus eune Gesamtstrafe von 2 Jahren 6 Monate ohjne Bewährung machen und U ist seine Lizenz los.
