04-30-2014, 05:49 PM
Hallo zusammen,
ich bin auch glücklicher Besitzer eine Abmahnung von BH, die mir heute ins Haus geflattert ist.
Zunächst war ich happy, weil ich endlich mal Glück in der Zuteilung der Tickets für das Pokalfinale erhalten habe.
Hatte schon vor längerer Zeit sogar schon das Hotel gebucht.
Kurz nach dem ich die Zusage hatte, wurden die Karten (von einem engen Familienmitglied) über mein Account bei Ebay zu einem total überhöhten Sofortkaufangebot angeboten. Diese habe sofort nach Sichtung (ca. 30 Minuten später) beendet ohne das es einen Käufer gab.
Es waren in dieser Auktion keinerlei Bilder hinterlegt.
Ca. 1 Stunde später bereits eine Mail vom BD, dass ich diese Karten nicht erhalten werde. Ich habe darauf hin geantwortet und die Situation erklärt.
Jetzt wurde ich zusätzlich in dem üblichen Schreiben von BH abgemahnt. U.a. wegen Nutzung eines urheberrechtlich geschützes Bildes (kein Bild ist anscheinend auch verboten) und was ja zumindest auf den ersten Blick stimmt, versuchter Verkauf mit mehr als 15% und Nichteinbindung der ATGB. Das Ganze für 500 €.
Ich muss dazu sagen, dass ich noch niemals Karten, die ich von BD oder einem anderen Verein bezogen habe, verkauft habe.
Ich kann damit leben, dass ich keine Karten bekomme, weil der Verein so handeln muss, wenn er den "Schwarzmarkt" eindämmen will, aber dann noch eine Strafe dafür zu zahlen finde ich heftig.
Die modUE macht für mich ja keinen Sinn, weil ich ja überhaupt nicht gegen diesen Punkt verstoßen habe. Wie sieht es mit den anderen Punkten aus? Zählt der "versuchte" Verkauf, trotz eigenen Abbruchs?
ich bin auch glücklicher Besitzer eine Abmahnung von BH, die mir heute ins Haus geflattert ist.
Zunächst war ich happy, weil ich endlich mal Glück in der Zuteilung der Tickets für das Pokalfinale erhalten habe.
Hatte schon vor längerer Zeit sogar schon das Hotel gebucht.
Kurz nach dem ich die Zusage hatte, wurden die Karten (von einem engen Familienmitglied) über mein Account bei Ebay zu einem total überhöhten Sofortkaufangebot angeboten. Diese habe sofort nach Sichtung (ca. 30 Minuten später) beendet ohne das es einen Käufer gab.
Es waren in dieser Auktion keinerlei Bilder hinterlegt.
Ca. 1 Stunde später bereits eine Mail vom BD, dass ich diese Karten nicht erhalten werde. Ich habe darauf hin geantwortet und die Situation erklärt.
Jetzt wurde ich zusätzlich in dem üblichen Schreiben von BH abgemahnt. U.a. wegen Nutzung eines urheberrechtlich geschützes Bildes (kein Bild ist anscheinend auch verboten) und was ja zumindest auf den ersten Blick stimmt, versuchter Verkauf mit mehr als 15% und Nichteinbindung der ATGB. Das Ganze für 500 €.
Ich muss dazu sagen, dass ich noch niemals Karten, die ich von BD oder einem anderen Verein bezogen habe, verkauft habe.
Ich kann damit leben, dass ich keine Karten bekomme, weil der Verein so handeln muss, wenn er den "Schwarzmarkt" eindämmen will, aber dann noch eine Strafe dafür zu zahlen finde ich heftig.
Die modUE macht für mich ja keinen Sinn, weil ich ja überhaupt nicht gegen diesen Punkt verstoßen habe. Wie sieht es mit den anderen Punkten aus? Zählt der "versuchte" Verkauf, trotz eigenen Abbruchs?

