04-30-2014, 04:00 PM
Ich würde schreiben, dass meine Mutter mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen bauftragt hat und dann schreiben, dass sie die Karte von mir geschenkt bekommen hat ich sie nicht auf die ATGB hingewiesen habe, sie aus gesundheitlichen Gründen nicht hingehen konnte und daher, wie vom BGH-Urteil gedeckt, die Karte privat verkauft hat.Im übrigen weist der BGH ain seinem Urteil darauf hin, dass es keine Preisbindung für Tickets, jedweder Art, gibt.
Wenn sie keine geschützten Inhalte verwendet hat ist eine modUE nicht nötig.
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