04-29-2014, 02:10 PM
Dann reicht für mich ein Anschreiben, dass ich die Auktion abgebrochen habe3, weil ein Freund die Karte haben wollte und der Verkauf aus einem Notfall durcdh das BGH-Urteil gedeckt ist. So sehen es übrigens auch andere Gerichte, z.B. OLG Hamm
