04-28-2014, 12:50 PM
Hallo,
eine Frage habe ich nun doch noch.
Sollte ich das Schreiben und die UE von BH mit zurückschicken, natürlich nicht unterschrieben oder reicht es nur das Schreiben einzusenden, in dem ich auf das BGH Urteil und das selbst gemachte Bild hinweise.
Ihr merkt, ich bin richtig unsicher und will nichts falsch machen bzw. nichts machen, was irgendwie gegen mich verwendet werden kann:oops:
Dass BH mir die falschen ATGB von Braunschweig vorwerfen, würde ich mir gerne als Ass im Ärmel aufheben. Danke für Deine Recherche, Krennz!
eine Frage habe ich nun doch noch.
Sollte ich das Schreiben und die UE von BH mit zurückschicken, natürlich nicht unterschrieben oder reicht es nur das Schreiben einzusenden, in dem ich auf das BGH Urteil und das selbst gemachte Bild hinweise.
Ihr merkt, ich bin richtig unsicher und will nichts falsch machen bzw. nichts machen, was irgendwie gegen mich verwendet werden kann:oops:
Dass BH mir die falschen ATGB von Braunschweig vorwerfen, würde ich mir gerne als Ass im Ärmel aufheben. Danke für Deine Recherche, Krennz!

