04-25-2014, 07:41 AM
Aber sie könnten dann einfach eine neue Abmahnung mit den richtigen ATGB schicken, richtig?
Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich auf das Urteil des BHG und auf das selbst gemachte Bild hinweise und somit zum Verkauf berechtigt war.
Zudem teile ich mit, dass es eine einmalige Sache war und nicht wieder vorkommt.
Außerdem habe ich mich mit Eintrachts Fanbetreuung in Verbindung gesetzt und diese meinte, dass die auf jeden Fall mit sich reden lassen, wenn es eine einmalige Sache ist.
Auf jeden Fall nicht bezahlen, Schreiben aufsetzen und abwarten.
Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich auf das Urteil des BHG und auf das selbst gemachte Bild hinweise und somit zum Verkauf berechtigt war.
Zudem teile ich mit, dass es eine einmalige Sache war und nicht wieder vorkommt.
Außerdem habe ich mich mit Eintrachts Fanbetreuung in Verbindung gesetzt und diese meinte, dass die auf jeden Fall mit sich reden lassen, wenn es eine einmalige Sache ist.
Auf jeden Fall nicht bezahlen, Schreiben aufsetzen und abwarten.

