04-24-2014, 07:57 PM
Ich habe mir mal die ATGB von Braunschweig angesehen.
Da steht was von "nicht mehr als 10 % über Originalpreis zum Ausgleich von Kosten. BH hatz also einfach vorausgesetzt, dass Braunschweig die gleichen ATGB hat wie Dortmund.
Da die Abmahnung somit fehlerhaft ist, dürfte sie ungültig sein.
Da steht was von "nicht mehr als 10 % über Originalpreis zum Ausgleich von Kosten. BH hatz also einfach vorausgesetzt, dass Braunschweig die gleichen ATGB hat wie Dortmund.
Da die Abmahnung somit fehlerhaft ist, dürfte sie ungültig sein.
