04-24-2014, 07:27 AM
Wenn ich das Bild selbst gefertigt habe kann mir BH das nicht vorwerfen. Denn Abbildungen der Ware sind handelsüblich und kein Urheberrechtsverstoss. (zulässige Abbildung handelbarer Ware)
Ich schicke BH das Schreiben zurück, mit der Begründung, dass ich lt BGH-Urteil zum Verkauf der Karte berechtigt war, da mein Bekannter, für den die Karte war, das Spiel nicht besuchen konnte.
Ich schicke BH das Schreiben zurück, mit der Begründung, dass ich lt BGH-Urteil zum Verkauf der Karte berechtigt war, da mein Bekannter, für den die Karte war, das Spiel nicht besuchen konnte.
