04-23-2014, 12:16 PM
@paul.
Der BGH erlaubt den Verkauf aus persönlichen Gründen. Das heisst, dass ich Karten verkaufen kann, wenn ich z.B. aus beruflichen Gründen nicht zur Veranstaltung gehen kann. Wenn ich Karten zum Weiterverkauf erwerbe begehe ich "Schleichbezug" und das ist strafbar.
Der BGH erlaubt den Verkauf aus persönlichen Gründen. Das heisst, dass ich Karten verkaufen kann, wenn ich z.B. aus beruflichen Gründen nicht zur Veranstaltung gehen kann. Wenn ich Karten zum Weiterverkauf erwerbe begehe ich "Schleichbezug" und das ist strafbar.
