04-23-2014, 11:35 AM
Du verkaufst also mal, so ganz nebenbei, ein paar Karten, benutzt dabei, dummerweise, auch noch urheberrechtlich geschütztes Material und wirst dabei erwischt.
Ich glaube kaum, dass wir Dir da helfen können. Denn so, wie ich es verstehe, hast Du damit Schleichbezug begangen und das ist, lt. BGH-Urteil, strafbar.
Ich empfehle Dir daher zu einem Rechtsanwalt zu gehen.
Ich glaube kaum, dass wir Dir da helfen können. Denn so, wie ich es verstehe, hast Du damit Schleichbezug begangen und das ist, lt. BGH-Urteil, strafbar.
Ich empfehle Dir daher zu einem Rechtsanwalt zu gehen.
