04-21-2014, 04:17 PM
Hallo,
hier spricht das nächste "Opfer" der Kanzlei B&H.
Ich habe ebenfalls die hier schon oft zitierte Abmahnung der Kanzlei B&H erhalten und soll ebenfalls 250,-€ bezahlen.
An dieser Stelle möchte ich mich zunächst für die hier angebotene Hilfestellung bedanken und hoffe, dass viele von der Abzocke die hier offentsichtlich betrieben wird, verschont bleiben werden.
Folgendes Anschreiben werde ich morgen gemeinsam mit der modifizierten UE per Einschreiben versenden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Schreiben mit dem Betreff BVB ./. (mein Name) vom 16.04.2014 sende ich Ihnen eine Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung, bezogen auf die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Logo- und Bildmaterial Ihrer Mandantin, zu.
Sie nehmen in Ihrem Anschreiben Bezug auf einen Verkauf von einer Eintrittskarte auf der Auktionsplattform „eBay“ und werfen mir vor, damit Rechtsverletzungen begangen zu haben.
Diesen Vorwurf weise ich jedoch zurück, da ich zwei Eintrittskarten von einer Privatperson erworben habe, von denen ich eine aus persönlichen Gründen in einer Auktion mit dem Startpreis i.H.v. 1,-€ weiter veräußert habe. Die ATGB Ihrer Mandantin waren mir beim Kauf der Karten nicht bekannt und sind für mich in diesem Fall nicht gültig, da mich der Verkäufer nicht auf diese hingewiesen hat.
Des Weiteren wurden die zwei Eintrittskarten verhältnismäßig zu einem höheren Preis eingekauft als eine verkauft wurde, wodurch sich für mich ein Verlustgeschäft ergeben hat. Es lag somit definitiv kein gewerblicher Verkauf mit einer Gewinnabsicht vor. In diesem Zuge weise ich darauf hin, dass es lt. geltender Rechtssprechung, konkret lt. BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06, nicht verboten ist, aus persönlichen Gründen Eintrittskarten ohne gewerbliche Interessen zu veräußern.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin mal gespannt was dabei herauskommt. Werde auf jeden Fall berichten, wenn eine Reaktion kommt...
hier spricht das nächste "Opfer" der Kanzlei B&H.
Ich habe ebenfalls die hier schon oft zitierte Abmahnung der Kanzlei B&H erhalten und soll ebenfalls 250,-€ bezahlen.
An dieser Stelle möchte ich mich zunächst für die hier angebotene Hilfestellung bedanken und hoffe, dass viele von der Abzocke die hier offentsichtlich betrieben wird, verschont bleiben werden.
Folgendes Anschreiben werde ich morgen gemeinsam mit der modifizierten UE per Einschreiben versenden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Schreiben mit dem Betreff BVB ./. (mein Name) vom 16.04.2014 sende ich Ihnen eine Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung, bezogen auf die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Logo- und Bildmaterial Ihrer Mandantin, zu.
Sie nehmen in Ihrem Anschreiben Bezug auf einen Verkauf von einer Eintrittskarte auf der Auktionsplattform „eBay“ und werfen mir vor, damit Rechtsverletzungen begangen zu haben.
Diesen Vorwurf weise ich jedoch zurück, da ich zwei Eintrittskarten von einer Privatperson erworben habe, von denen ich eine aus persönlichen Gründen in einer Auktion mit dem Startpreis i.H.v. 1,-€ weiter veräußert habe. Die ATGB Ihrer Mandantin waren mir beim Kauf der Karten nicht bekannt und sind für mich in diesem Fall nicht gültig, da mich der Verkäufer nicht auf diese hingewiesen hat.
Des Weiteren wurden die zwei Eintrittskarten verhältnismäßig zu einem höheren Preis eingekauft als eine verkauft wurde, wodurch sich für mich ein Verlustgeschäft ergeben hat. Es lag somit definitiv kein gewerblicher Verkauf mit einer Gewinnabsicht vor. In diesem Zuge weise ich darauf hin, dass es lt. geltender Rechtssprechung, konkret lt. BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06, nicht verboten ist, aus persönlichen Gründen Eintrittskarten ohne gewerbliche Interessen zu veräußern.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin mal gespannt was dabei herauskommt. Werde auf jeden Fall berichten, wenn eine Reaktion kommt...

