04-20-2014, 02:52 PM
Hallo,
wir haben auch ein Schreiben von Becker & Haumann bekommen.
Wir haben 4 Tickets selbst bei ebay gekauft und 1 Ticket davon bei ebay wieder weiterverkauft (unter Einkaufspreis).
Leider aus Unwissenheit den Stadionsplan benutzt.
Ich habe eine modifizierte UE (wie hier beschrieben) erfasst und folgendes Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom 14.04.2014 sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.
Die Tickets für das Spiel Borussia Dortmund – VFL Wolfsburg habe ich von einem Dritten erworben, dieser hat mich nicht auf die ATGB hingewiesen. Daher bin ich nach oberster Rechtsauffassung nicht an die ATGB gebunden.
Ich selbst habe mit den erworbenen Karten das Spiel mit meiner Familie besucht. Den in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkauf (1 Karte), musste ich vornehmen, da ein weiteres Familienmitglied aus beruflichen bzw. privaten Gründen verhindert war. Der erzielte Verkaufspreis des Tickets lag unterhalb des von mir gezahlten Kaufpreises.
Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ist das Anschreiben so ok?
Vorab Vielen Dank für eine Rückmeldung,
Viele Grüße
wir haben auch ein Schreiben von Becker & Haumann bekommen.
Wir haben 4 Tickets selbst bei ebay gekauft und 1 Ticket davon bei ebay wieder weiterverkauft (unter Einkaufspreis).
Leider aus Unwissenheit den Stadionsplan benutzt.
Ich habe eine modifizierte UE (wie hier beschrieben) erfasst und folgendes Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom 14.04.2014 sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.
Die Tickets für das Spiel Borussia Dortmund – VFL Wolfsburg habe ich von einem Dritten erworben, dieser hat mich nicht auf die ATGB hingewiesen. Daher bin ich nach oberster Rechtsauffassung nicht an die ATGB gebunden.
Ich selbst habe mit den erworbenen Karten das Spiel mit meiner Familie besucht. Den in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkauf (1 Karte), musste ich vornehmen, da ein weiteres Familienmitglied aus beruflichen bzw. privaten Gründen verhindert war. Der erzielte Verkaufspreis des Tickets lag unterhalb des von mir gezahlten Kaufpreises.
Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ist das Anschreiben so ok?
Vorab Vielen Dank für eine Rückmeldung,
Viele Grüße

