04-14-2014, 04:54 PM
hier gleich nochmal eine frage.
"ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden".so steht es in der modUE, darf ich dann kein schal oder t-shirt mit logo mehr tragen?
oder ist der aufdruck auf solchen dingen gleich die erlaubnis dies zu verwenden?
"ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden".so steht es in der modUE, darf ich dann kein schal oder t-shirt mit logo mehr tragen?
oder ist der aufdruck auf solchen dingen gleich die erlaubnis dies zu verwenden?

