04-14-2014, 07:51 AM
Ich kann b+h schreiben, dass ich die Auktion abgebrochen habe, da ich die Karte selber nutzen konnte. Somit liegen keine Verstösse gegen die , sowieso, nicht gültige ATGB vor, da es in Deutschland keine Preisbindung für Inhaberschuldverschreibungen gibt.(der Herausgeber der Karte schuldet z.B.dem Inhaber der Karte ein Fussballspiel.)
