04-07-2014, 02:39 PM
Hallo zusammen,
vorneweg erstmal schön, dass das Thema hier so rege aufgegriffen, diskutiert und auch bearbeitet wird.
Ich habe, wie die meisten auch, Tickets für ein Dortmundspiel in der Bucht verkauft, das ich aus gesundheitlichen Gründen leider nicht anschauen kann.
Die Karten habe ich mit der "SOFORTKAUF" Option für 200€ angeboten, was im Nachhinein sicherlich ein großer Fehler war.
Fakt ist, dass ich die Karten nicht vorbestellt habe, um damit eine Gewinnmaximierung zu erzielen, da das auch die ersten Karten waren, die ich über die Hotline, als Mitglied beim BVB, bekommen habe.
Heute dann der Schock:
Es meldet sich per E-Mail eine Anwaltskanzlei mit Namen "Becker & Haumann" mit Sitz in Dortmund.
In einem Schreiben im Anhang wird ein Schadensersatzbetrag von "NUR" 250€ gefordert, um eine gerichtliche Verfolgung zu vermeiden.
Ferner werde ich aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und bis spätestens 22.04.2014, 18:00 Uhr (Eingangsdatum) an die genannte Rechtsanwaltskanzlei zurückzusenden.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mich mit den genannten 250€ (ist ja schon ein Happen Geld) "freikaufen" sollte oder meinen Rechtsanwalt hinzuziehen sollte?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe =)
Gruß
Fabian
vorneweg erstmal schön, dass das Thema hier so rege aufgegriffen, diskutiert und auch bearbeitet wird.
Ich habe, wie die meisten auch, Tickets für ein Dortmundspiel in der Bucht verkauft, das ich aus gesundheitlichen Gründen leider nicht anschauen kann.
Die Karten habe ich mit der "SOFORTKAUF" Option für 200€ angeboten, was im Nachhinein sicherlich ein großer Fehler war.
Fakt ist, dass ich die Karten nicht vorbestellt habe, um damit eine Gewinnmaximierung zu erzielen, da das auch die ersten Karten waren, die ich über die Hotline, als Mitglied beim BVB, bekommen habe.
Heute dann der Schock:
Es meldet sich per E-Mail eine Anwaltskanzlei mit Namen "Becker & Haumann" mit Sitz in Dortmund.
In einem Schreiben im Anhang wird ein Schadensersatzbetrag von "NUR" 250€ gefordert, um eine gerichtliche Verfolgung zu vermeiden.
Ferner werde ich aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und bis spätestens 22.04.2014, 18:00 Uhr (Eingangsdatum) an die genannte Rechtsanwaltskanzlei zurückzusenden.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mich mit den genannten 250€ (ist ja schon ein Happen Geld) "freikaufen" sollte oder meinen Rechtsanwalt hinzuziehen sollte?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe =)
Gruß
Fabian

