04-07-2014, 02:07 PM
Stichwort Taschengeldparagraph.
Wenn ein Kind ohne Wissen des Erziehungsberechtigten etwas kauft dessen Kaufpreis deutlich über den normalen Verfügungsrahmen hinaus geht, ist der Verkäufer in der Regel gezwungen ein Geschäft rückabzuwickeln da der Kaufvertrag nichtig ist.
Wenn ein 13 Jähriger als Mitglied beim BVB registriert ist und trotzdem über die Hotline Karten bestellen kann, dann läuft da wohl einiges schief.
Wurde denn an den BVB heran getreten das die Karte zurück gegeben werden soll, eben weil der Kaufvertrag nichtig wäre?
Wenn ein Kind ohne Wissen des Erziehungsberechtigten etwas kauft dessen Kaufpreis deutlich über den normalen Verfügungsrahmen hinaus geht, ist der Verkäufer in der Regel gezwungen ein Geschäft rückabzuwickeln da der Kaufvertrag nichtig ist.
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Wurde denn an den BVB heran getreten das die Karte zurück gegeben werden soll, eben weil der Kaufvertrag nichtig wäre?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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