04-04-2014, 07:20 AM
zuendi2000, post: 19747, member: 20083 schrieb:Ich zahle jetzt einen Mitgliedsbeitrag und habe nicht mehr den Vorteil auf das Mitgliederkontingent zugreifen zu können. Kann ich meine Mitgliedschaft fristlos kündigen und anteilig meinen Beitrag für den Rest des Jahres zurückverlangen?
Laut Homepage des Vereins beinhaltet die Mitgliedschaft ausdrücklich "Vorkaufsrecht beim Erwerb von Dauerkarten" sowie "Bevorzugte Behandlung bei der Kartenvergabe durch ein spezielles Mitgliederkontingent für alle Heim- und Auswärtsspiele".
Von diesen Rechten kann ich aktuell keinen Gebrauch mehr machen.
Ha! Genau diesen Fall hatte ich mir vor einigen Wochen auch überlegt. Ein bisschen Gesuche in den "Vertragsinhalten" der Mitgliedschaft haben mich zu dem Schluss kommen lassen: Es gibt eindeutig ein Sonderkündigungsrecht wenn die Vorteile des Kartenvorverkaufs wegfallen. Dies ist für die meisten der ausschlaggebende Vorteil um eine Mitgliedschaft abzuschließen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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