03-31-2014, 05:43 PM
Die modUE verhindert, dass ich mich verpflichte Geld zu zahlen.
Die Sperre erfolgt bei Benutzung von Logo oder sonstigen geschützten Inhalten meist auf dem Fuss. WEnn ich allerdings echter Privatverkäufer bin und wirklich nur gelegentlich Tickets im vom BGH erlaubten Rahmen verkaufe, dürfte ich eigentlich nicht gesperrt werden, da ich nicht unrechtmässigt handle. Ich kann da mit ner Kontrollklage gegen die ATGB reagieren. Zumal die ATGB ein m.M. verbotenes Preisbindungsgebot enthält und somit die gesamte Abmahnung nicht zieht.
Die Sperre erfolgt bei Benutzung von Logo oder sonstigen geschützten Inhalten meist auf dem Fuss. WEnn ich allerdings echter Privatverkäufer bin und wirklich nur gelegentlich Tickets im vom BGH erlaubten Rahmen verkaufe, dürfte ich eigentlich nicht gesperrt werden, da ich nicht unrechtmässigt handle. Ich kann da mit ner Kontrollklage gegen die ATGB reagieren. Zumal die ATGB ein m.M. verbotenes Preisbindungsgebot enthält und somit die gesamte Abmahnung nicht zieht.
