03-19-2014, 07:56 AM
B&H verdreht da was.
In dem Urteil steht, dass ich als Privatverkäufer Karten, die ich selber, aus welchen Gründen auch immer, nicht nutzen kann weiterverkaufen darf. Die ATGB sind m.E. Unwiksam, da sie eine Preisbindungsklausel enthalten, die nach deutschem Recht nicht zulässig ist. Lediglich die Bilder aus dem Innenraum sind kritisch.
Dafür gebe ich eine modUE ab, (siehe Signatur) und schreibe in einem separaten Blatt, warum ich die Karten verkaufen musste. Geld bekommt er von mir keines.
In dem Urteil steht, dass ich als Privatverkäufer Karten, die ich selber, aus welchen Gründen auch immer, nicht nutzen kann weiterverkaufen darf. Die ATGB sind m.E. Unwiksam, da sie eine Preisbindungsklausel enthalten, die nach deutschem Recht nicht zulässig ist. Lediglich die Bilder aus dem Innenraum sind kritisch.
Dafür gebe ich eine modUE ab, (siehe Signatur) und schreibe in einem separaten Blatt, warum ich die Karten verkaufen musste. Geld bekommt er von mir keines.
