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Kündigungsklausel der Elitepartner.de ist unwirksam
#2
Jetzt auch ein Urteil vom LG München



Zitat:Rechtliche Bewertung des LG München

Das LG München sah in dem Schriftformerfordernis eine unangemessene Benachteiligung für den Nutzer. Wer seinen Nutzern einen elektronischen Vertragsschluss anbiete, müsse auch eine entsprechende Kündigung akzeptieren. Eine Kündigung per E-Mail sei somit zulässig und die Klausel in den AGB unwirksam.




Des Weiteren stufte das LG München die Pflichtangaben als eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 309 Nr. 13 BGB ein. Der Nutzer verstehe die Klausel insoweit, dass die Angabe bestimmter Daten für die Wirksamkeit der Kündigung erforderlich sei. Auf diese Weise werde eine Kündigung unverhältnismäßig erschwert, was nicht zulässig sei.....................................mehr im link

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RE: Kündigungsklausel der Elitepartner.de ist unwirksam - von Regine12 - 03-17-2014, 11:01 AM

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